Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz kurz EEG-Umlage oder auch Ökostromumlage genannt – wurde im Jahr 2000 eingeführt und dient seitdem dazu, die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren. Sie ist eine staatlich erhobene Umlage und für jede verbrauchte Kilowattstunde Strom zu zahlen. Der Einfachheit halber wird sie durch den Energieversorger eingenommen und von diesem dann vollständig abgeführt.
Um die wirtschaftlichen Folgen für die Verbraucher durch die Turbulenzen an den weltweiten Energiemärkten abzufedern, hat die Bundesregierung beschlossen, im Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2022 diese Umlage von 3,723 Cent (netto) je Kilowattstunde auf 0,00 Cent zu reduzieren.