Hochlastzeitfenster 2024 gem. §19 Abs. 2 S. 1 StromNEV
Gemäß §19 Abs. 2 S. 1 StromNEV ist die Stromversorgung Zerbst GmbH & Co. KG verpflichtet, einem Letztverbraucher in Abweichung von §16 StromNEV ein individuelles Netzentgelt anzubieten, wenn auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich ist, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen dieser Netz- oder Umspannebene abweicht.
Für Letztverbraucher, die einen Vertrag mit der Stromversorgung Zerbst GmbH & Co. KG über ein individuelles Netzentgelt nach § 19 Abs. 2 S. 1 abgeschlossen haben, und dieses anschließend bei der Regulierungsbehörde angezeigt haben, kommt die Jahreshöchstlast, die innerhalb der Hochlastzeitfenster auftritt, zur Abrechnung.
Auf Basis des Referenzzeitraumes Sept 2022 – Aug 2023 ergeben sich nach den Vorgaben des Leitfadens der Bundesnetzagentur vom 29.10.2010 für 2024 folgende Hochlastzeitfenster:
Entnahmeebene | Winter Dez. – Feb. |
Frühling März – Mai |
Sommer Juni – Aug. |
Herbst Sept. – Nov. |
MS | 11:30 – 12:00 | 11:45 – 12:30 | 8:00 – 10:00 | entfällt |
NS Umspannung | 11:30 – 12:00 | entfällt | entfällt | entfällt |
NS | 18:00 – 19:30 | 18:00 – 19:30 | entfällt | entfällt |
Hinweise:
Die Hochlastzeitfenster werden ausschließlich für Werktage ermittelt. Die Jahreszeiten entsprechen nicht den kalendarischen Jahreszeiten.