Zerbst Heizstrom: Der passende Tarif, wenn Sie elektrisch heizen

Sie heizen elektrisch? Hier ist Ihr Vertrag für alle Wärmepumpen, Nachtspeicheröfen und alle anderen unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen.

Preise für Zerbst Heizstrom ab 1.1.2023 bis 30.11.2023

Jahresverbrauch Arbeitspreis (ct./kWh) Grundpreis (Euro/a)
(kWh/a) netto 44,25 netto 135,00
bis max. 100.000 brutto 52,66 brutto 160,65
Alle aufgeführten Strom-Arbeitsnettopreise enthalten die gesetzliche Stromsteuer von z. Z. 2,05 ct/kWh, die Umlage nach § 19 Absatz 2 Strom NEV von 0,417 ct/kWh, der KWK-Aufschlag von 0,357 ct/kWh, die Offshore-Haftungsumlage von 0,591 ct/kWh, die Konzessionsabgabe von 1,320 ct/kWh und die jeweils gültigen Netzentgelte. Die angegebenen Bruttopreise setzen sich zusammen aus den ausgewiesenen Nettopreisen zzgl. 19% Umsatzsteuer. Die Preise für den Zerbst Heizstrom sind gültig ab dem 1.1,2023.

Preise für Zerbst Heizstrom ab 1.12.2023 bis 31.12.2024

Jahresverbrauch Arbeitspreis (ct./kWh) Grundpreis (Euro/a)
(kWh/a) netto 26,65 netto 155,00
bis max. 100.000 brutto 31,71 brutto 184,45
Alle aufgeführten Strom-Arbeitsnettopreise enthalten die gesetzliche Stromsteuer von z. Z. 2,05 ct/kWh, die Umlage nach § 19 Absatz 2 Strom NEV von 0,417 ct/kWh, der KWK-Aufschlag von 0,357 ct/kWh, die Offshore-Haftungsumlage von 0,591 ct/kWh, die Konzessionsabgabe von 1,320 ct/kWh und die jeweils gültigen Netzentgelte. Die angegebenen Bruttopreise setzen sich zusammen aus den ausgewiesenen Nettopreisen zzgl. 19% Umsatzsteuer. Die Preise für den Zerbst Heizstrom sind gültig ab dem 1.1,2023.

Der Preis besteht aus Grundpreis und Arbeitspreis. Der Grundpreis setzt sich zusammen aus Leistungs- und Verrechnungspreis. Der Leistungspreis deckt die jährlichen Kosten für die Bereitstellung der Anlagen und der elektrischen Leistung. Der Verrechnungspreis deckt die jährlichen Kosten für die Zähl- und Messeinrichtungen, die Erfassung der Zählerstände sowie für die Abrechnung und das Inkasso. Der Arbeitspreis ist das Entgelt für jede abgenommene Kilowattstunde (kWh). Maßgebend für den zu berechnenden Preis ist die jeweils über ein Messwerk abgenommene Elektrizitätsmenge.

Zur Abrechnung gelangen die Nettopreise, zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer. Alle aufgeführten Strom-Arbeitsnettopreise enthalten die gesetzliche Stromsteuer von z. Z. 2,05 ct/kWh, die Umlage nach § 19 Absatz 2 Strom NEV von 0,417 ct/kWh, der KWK-Aufschlag von 0,357 ct/kWh, die Offshore-Haftungsumlage von 0,591 ct/kWh, die Konzessionsabgabe von 1,320 ct/kWh und die jeweils gültigen Netzentgelte. (gültig ab 01.01.2023)

Anlagen und Geräte, die z.B. zur Raumheizung, Warmwasseraufbereitung oder Klimatisierung dienen, haben gegenüber sonstigen Haushaltsgeräten einen erhöhten Leistungsbedarf, der das Stromnetz zusätzlich belastet und der in erheblichem Umfang temperaturabhängig ist.

Je nach Wetterlage haben praktisch alle Anlagen dieser Art, einen gleichförmig erhöhten bzw. abgesenkten Bedarf. Um Belastungsspitzen für das Stromnetz zu reduzieren, werden diese Verbrauchseinrichtungen, sofern unterbrechbar, nur eingeschränkt beliefert und unterliegen vom  Netzbetreiber vorgegebenen Sperrzeiten.

Die Unterbrechung der Belieferung erfolgt alleinig durch den Netzbetreiber über Schaltuhren oder sonstige Steuerungsmöglichkeiten.

Daher ist es wichtig, dass der Stromverbrauch über einen separaten Stromzähler gemessen wird.

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