Wie verhalte ich mich bei Zahlungsschwierigkeiten richtig?

 

Grundsätzlich

Zahlen Sie Ihre Rechnungen und Abschläge immer pünktlich. Wichtig für Sie ist, dass Abschlagstermine nicht verschoben werden können. Eine gute Lösungsmöglichkeit ist hier z.B. der Dauerauftrag. Einmal eingerichtet, sind Ihre Abschläge immer pünktlich bei uns. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich mit der Jahresrechnung auch oft der Abschlagsbetrag ändert und damit auch Ihr Dauerauftrag angepasst werden muss. Unkomplizierter läuft es mit einer SEPA Basis Lastschrift: Hier ziehen die Stadtwerke Zerbst immer zum richtigen Zeitpunkt den korrekten Rechnungs- bzw. Abschlagsbetrag von Ihrem Konto ein. Auch Guthaben können so automatisch erstattet werden. Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.

Was passiert, wenn Rechnungen und Abschläge nicht gezahlt werden?

Sie haben in der Vergangenheit immer alle Zahlungen pünktlich geleistet und sind jetzt mit einer Zahlung im Rückstand? Im ersten Schritt erhalten Sie eine Zahlungserinnerung von uns. Geht danach immer noch kein Geld bei uns ein, senden wir Ihnen kostenpflichtige Mahnungen.
Zahlen Sie auch dann die offenen Beträge nicht, entstehen weitere Kosten: Ihre Energieversorgung wird unterbrochen und Ihr Zähler gesperrt. Die Kosten für die Unterbrechung und die Wiederinbetriebnahme tragen Sie als Kunde. Um das zu vermeiden, melden Sie sich so früh wie möglich bei uns und wir finden gemeinsam eine Lösung.

Wie erfolgt die Wiederinbetriebnahme?

Voraussetzung für die Wiederinbetriebnahme ist, dass alle offenen Forderungen und Kosten beglichen wurden. Bei Ihren Zahlungen ist es wichtig, dass Sie immer Ihre Vertragskontonummer als Verwendungszweck angeben. Nur so können wir alle Geldeingänge richtig zuordnen und die Wiederinbetriebnahme Ihres Zählers kann schnellstmöglich vorgenommen werden.

Was wir Ihnen empfehlen:

Melden Sie sich rechtzeitig bei uns! So können Sie viele Unanehmlichkeiten und vor allem unnötige Kosten vermeiden. Bei unerwarteten Zahlungsproblemen finden wir eine gemeinsame Lösung.

Unser Tipp:

Beziehen Sie ALG II oder Sozialhilfe fragen Sie beim zuständigen Jobcenter bzw. Sozialamt nach einem Darlehen.

So können Sie bei uns bezahlen:

  • SEPA-Basis Lastschrift
  • Überweisung oder Dauerauftrag
  • Barzahlung im Dienstleistungscenter