Stromversorgung Zerbst GmbH & Co. KG Grundversorger gemäß § 36 Abs. 2 EnWG

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Zum Stichtag 1. Juli 2018 ist die:

Stromversorgung Zerbst GmbH & Co. KG

das Unternehmen, dass im Vergleich zu anderen Energieversorgungsunternehmen, die in unserem Netzgebiet Haushaltskunden versorgen, die meisten Haushaltskunden beliefert und damit der Grundversorger für die folgenden drei Jahre.

Die Meldung an die Energieaufsichtsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt erfolgte am 11.07.2018.