24h-Lieferantenwechsel
Stromanbieter schnell wechseln
Stromanbieter schnell wechseln
Ab dem 6. Juni 2025 treten neue Regelungen für die An- und Abmeldung des Lieferantenwechsels bei den Netzbetreibern für die Sparte Strom in Kraft. Die Bundesnetzagentur führt angepasste technische Standards ein, die für Energieversorger, Netzbetreiber und weitere Marktpartner verbindlich sind.
Mitte Mai bis Anfang Juni stellen Energieversorger, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber deutschlandweit die Prozesse für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel um. Aus diesem Grund kann es zu Verzögerungen kommen.
Was bedeutet das für Sie?
Grundsätzlich steht es jedem frei, den aktuellen Energieversorger zu wechseln. Dieser Vorgang wird im Allgemeinen als Lieferantenwechsel bezeichnet. Der Lieferantenwechsel ist von einem Vertragswechsel (z.B. von Zerbst Strom in Zerbst Strom Öko) zu unterscheiden, der innerhalb eines Anbieters erfolgt.
Der Wechsel des Energieversorgers ist schon jetzt einfach und kann in den meisten Fällen direkt online erledigt werden. Alle benötigten Daten finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder Ihrer letzten Jahresabrechnung. Dazu gehören – neben den persönlichen Daten – die Zählernummer, die Marktlokations-ID, der Name des bisherigen Stromanbieters und der Zählerstand.
Was ist neu?
Der technische Prozess zum Wechsel des Stromversorgers wird deutlich gestrafft. Dieser muss innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein – und zwar an jedem regulären Arbeitstag.
Für Kunden bedeuten die neuen Regelungen, dass sie bei Aus- oder Einzug auf eine rechtzeitige Kündigung oder auf einen neuen Vertragsabschluss achten müssen. Alles andere bleibt wie zuvor. Laufzeiten und Kündigungsfristen von Verträgen zwischen dem Stromanbieter und dem Kunden gelten unverändert, ungeachtet der kürzeren Fristen der technischen Abwicklung.
Ab 6. Juni 2025 können Stromverträge nur noch zu einem in der Zukunft liegenden Termin gekündigt oder geschlossen werden. Das bedeutet, dass es keine rückwirkenden Ein- und Auszüge mehr geben wird.
Kündigen Sie bei Auszug rechtzeitig Ihren Stromvertrag unter Einhaltung Ihrer Kündigungsfristen, am besten gleich, wenn Sie Ihren Mietvertrag kündigen. Geben Sie hier unbedingt Ihre Zählernummer an. Den Zählerstand melden Sie dann unmittelbar nach der Wohnungsabnahme.
Auch bei Einzug müssen Sie sich rechtzeitig um Ihren neuen Stromvertrag kümmern. Wir empfehlen Ihnen, Ihren den Stromvertrag gleich mit Unterschrift Ihres Mietvertrags abzuschließen. Haben Sie dafür bitte Ihre neue Zählernummer zur Hand. Nach Wohnungsübergabe teilen Sie uns einfach den Zählerstand mit.
Energielieferverträge enden nicht automatisch bei einem Umzug. Sie müssen Ihren Vertrag aktiv kündigen. Bei einem Umzug haben sie grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht (§ 41b Abs. 5 EnWG) mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen (2 Wochen in der Grundversorgung). Das heißt, auch im Falle eines Umzuges, ist eine fristlose Kündigung nicht möglich. Sie sollten deshalb rechtzeitig vor dem Umzug kündigen und einen neuen Energieliefervertrag für die neue Anschrift abschließen. Diese Checkliste hilft beim richtigen Vorgehen:
Der Energieliefervertrag läuft weiter und Sie bleiben zahlungspflichtig. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihren Energieliefervertrag rechtzeitig kündigen.
Wenn Sie zum Einzug nicht rechtzeitig einen Vertrag abschließen, werden Sie vorübergehend vom örtlichen Grundversorger zu den Allgemeinen Preisen (Grundversorgung) beliefert.
Nein. Der technische Prozess zum Wechsel des Stromlieferanten muss innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein – und zwar an jedem regulären Arbeitstag. Deshalb spricht man auch vom „24-Stunden-Lieferantenwechsel“. Dieser betrifft jedoch allein den Informationsaustausch zwischen Lieferanten und Netzbetreibern. In der Praxis heißt das: Rein technisch kann innerhalb von 24 Stunden der Anbieter gewechselt werden.
Für Sie gelten weiterhin die vereinbarten Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen des bestehenden Stromvertrags.
Nein. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel betrifft allein den Informationsaustausch zwischen Stromversorgern und Netzbetreibern. Der Lieferantenwechselprozess hat keine Auswirkungen auf Ihre bestehenden Stromverträge. Das heißt, die vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen müssen von Ihnen weiterhin eingehalten werden.
Auch für Gas gelten die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen unverändert und Vertragsbeginn und Vertragsende sind nur zu einem Termin in der Zukunft möglich. Die Fristenänderung für den technischen Informationsaustausch zwischen Lieferanten und Netzbetreiber in 24 Stunden gibt es für Gas (noch) nicht.