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Befristete Senkung der Mehrwertsteuer

Auf Vorschlag der Regierungskoalition wersen zum 1. Juli 2020 für sechs Monate die Mehrwertsteuersätze auf 16 bzw. 5 Prozent gesenkt. Die Stadtwerke Zerbst/ Stromversorgung Zerbst/ Gasstadtwerke werden die befristete Mehrwert- bzw. Umsatzsteuersenkung für alle Preise und Preiskomponenten der SWM Produkte an die Kunden weitergeben.

Um den Aufwand für unsere Kundinnen und Kunden für so gering wie möglich zu halten, wird keine Zwischenabrechnung zum 30. Juni bzw. 31. Dezember 2020 erfolgen. Damit ist es nicht nötig, Zähler zu diesen Stichtagen gesondert abzulesen. „Wir grenzen zu diesen Stichtagen die Energiemengen wie zu jedem Kalenderjahreswechsel ab und berücksichtigen die Umsatzsteuerveränderung“, erklärt Geschäftsführer Jürgen Konratt.