Sie sind gerade um- oder zugezogen?
Kein Problem. Mit unserem Basistarif sind Sie automatisch grundversorgt mit Gas.
Für alle, die es unkompliziert mögen und dabei flexibel bleiben wollen.
Das Gute an der Grundversorgung: Sie haben keine Mindestvertragslaufzeiten.
Preise für Basistarif (Grundversorgung) Preisstand ab 1.04.2024
Jahresverbrauch (kWh/a) |
Grundpreis brutto* (netto)
(Euro/a) |
Arbeitspreis brutto* (netto)
(ct/kWh) |
bis 6.375 (Basis) |
83,30 (70,00) |
20,56 (17,28) |
ab 6.376 (Standard) |
171,36 (144,00) |
18,66 (15,68) |
*einschließlich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer von derzeit 19 %, alle mit Umsatzsteuer genannten Preise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet
Im zuvor genannten Nettoarbeitspreis (AP) ist der gesetzlich festgelegte Satz für die Konzessionsabgabe gemäß § 2 Abs. 2 und Abs. 3 bzw.
§ 8 KAV enthalten. Die Konzessionsabgabe richtet sich nach der Höhe des Verbrauchs und der Anzahl der Einwohner in der jeweiligen Stadt/Gemeinde. Sie
beträgt maximal 0,61 ct/kWh.
Im Nettoarbeitspreis ist die Erdgassteuer in Höhe von 0,55 ct/kWh enthalten.
Darüber hinaus sind in den Nettopreisen das Entgelt für die Energielieferung sowie die vom Netzbetreiber in Rechnung gestellten Netzentgelte, Entgelt für
Messdienstleistung, Messung und Netzabrechnung, die Kosten für den Kauf von Emissionszertifikaten aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem
BEHG („CO2-Preis“) sowie die zum 01. Oktober 2022 nach § 35e EnWG (Gasspeicherumlage) eingeführten Umlage enthalten.
Der Gaspreis setzt sich aus einem Grund- und Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Für jede weitere Abrechnung werden
21,42 EUR (brutto) berechnet.
Die Lieferung erfolgt zum Letztverbrauch in Niederdruck. |
Allgemeine Hinweise zur Gasversorgung
Abrechnung des Erdgasverbrauchs
Abgerechnet wird der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh), die sich aus der Multiplikation der abgelesenen Verbrauchsmenge in Kubikmeter mit dem jeweils maßgeblichen Umrechnungsfaktor ergeben.
Erdgasbeschaffenheit
Die GSZ stellt dem Kunden an der Verbrauchsstelle Erdgas in der dort vorhandenen Beschaffenheit bereit. Für die Beschaffenheit des Erdgases ist der örtliche Netzbetreiber verantwortlich. Nach den veröffentlichten Informationen des Netzbetreibers entspricht das Erdgas den Technischen Regeln für die Gasbeschaffenheit gemäß DVGW Regelwerk, Arbeitsblatt 260 und in seinen brenntechnischen Kenndaten sowie in seinen Gehalten an Gasbegleitstoffen den Gasen der 2. Gasfamilie.
Konzessionsabgabe
Es werden Höchstsätze Konzessionsabgabe gemäß §2 Abs.2 und Abs. 3 §8 KAV gezahlt.
Sie wünschen Beratung zu unseren Produkten oder haben noch Fragen? Unser freundliches Serviceteam berät Sie gerne in unserem Dienstleistungscenter oder selbstverständlich auch telefonisch
Preisblatt Gas Grundversorgung, Preisstand 1.04.2024